Stele Passport
Batteriepässe für leichte Elektrofahrzeuge
Verordnung (EU) 2023/1542 · Anhang XIII · LV-Batterien

Alle Datenpunkte, die ein Batteriepass führen muss

Der Batteriepass wird durch eine Liste von 71 Datenpunkten bestimmt. Sie verteilen sich auf einen Anhang, den dort in Bezug genommenen Kennzeichnungsanhang und einen Artikel, der festlegt, wer welche Angaben lesen darf. Ab dem 18. Februar 2027 gelten 59 davon für Batterien in E-Bikes, E-Scootern und Mopeds; 49 dieser Datenpunkte sind verpflichtend. Diese Seite ist der Index: eine Seite pro Nummer des Anhangs XIII, jede Zeile mit Rechtsgrundlage, Zugriffsebene und eigener Adresse.

Datenpunkte insgesamt71von der Kommission über die vier Nummern des Anhangs XIII nummeriert
Gelten für eine LV-Batterie5949 verpflichtend, die übrigen bedingt oder optional
Im Februar 2027 nicht erforderlich12Wiederholungen, Angaben nur für Elektrofahrzeuge und noch festzulegende Formate
Die Liste auf fünf Seiten

Eine Seite pro Nummer des Anhangs

Jede Seite beginnt mit der Antwort, enthält ihren Teil der Liste samt Rechtsgrundlage in jeder Zeile und erklärt, wer auf welcher Grundlage darauf zugreifen darf. Jeder Datenpunkt hat eine eigene Adresse.

Anhang XIII, Nummer 1 · ÖffentlichWas jeder beim Scannen der Batterie siehtDie 33 öffentlich zugänglichen Datenpunkte des Batteriepasses, die sich per QR-Scan öffnen – mit Rechtsgrundlage in jeder Zeile. Ab dem 18. Februar 2027 sind davon 30 für E-Bike- und E-Scooter-Batterien verpflichtend.44 Datenpunkte · 33 gelten für eine LV-BatterieAnhang XIII, Nummer 2 · BeschränktWas Reparaturbetriebe, Wiederaufarbeiter und Recycler lesen könnenDie 5 Datenpunkte des Batteriepasses, die nach Anhang XIII Nummer 2 Reparaturbetrieben, Wiederaufarbeitern, Second-Life-Betreibern und Recyclern vorbehalten sind; die Demontageinformationen sind einzeln aufgeschlüsselt.5 Datenpunkte · 5 gelten für eine LV-BatterieAnhang XIII, Nummer 3 · BehördenWas Marktüberwachungsbehörden lesen könnenAnhang XIII Nummer 3 des EU-Batteriepasses: der einzelne Datenpunkt für notifizierte Stellen, Marktüberwachungsbehörden und die Kommission – und die Lücke, die bei der einzelnen Batterie bleibt.1 Datenpunkt · 1 gilt für eine LV-BatterieAnhang XIII, Nummer 4 · Berechtigtes InteresseWas über jede einzelne Batterie erfasst werden mussDie 20 Datenpunkte des Batteriepasses zur einzelnen Batterie statt zum Modell: Gesundheitszustand, Kapazitäts- und Leistungsverlust, Zyklenzahl und negative Ereignisse nach Anhang XIII Nummer 4.21 Datenpunkte · 20 gelten für eine LV-BatterieDie AusnahmenWas eine LV-Batterie im Februar 2027 nicht führen mussDie 12 Datenpunkte des Anhangs XIII, die ein Batteriepass für ein E-Bike oder einen E-Scooter am 18. Februar 2027 nicht führen muss – jeweils mit der eigenen Begründung der Kommission.12 Datenpunkte
Die vier Zugriffsebenen

Wer was lesen darf – und auf welcher Rechtsgrundlage

Artikel 77 Absatz 2 weist jede Nummer des Anhangs XIII einem Adressatenkreis zu. Die öffentliche Ebene öffnet sich beim Scannen. Die drei anderen werden nur für einen vom System erkannten Leser freigeschaltet.

Nummer 1 · PublicAnyone who scans the code. No login, no account.Art. 77(2)(a)
Nummer 2 · RestrictedNotified bodies, market surveillance authorities and the Commission, and repairers, remanufacturers, second-life operators and recyclers.Art. 77(2)(b) and (c)
Nummer 3 · AuthoritiesNotified bodies, market surveillance authorities, the Commission.Art. 77(2)(b)
Nummer 4 · Legitimate interestPersons with a legitimate interest, and the purchaser's agents for energy market access.Art. 77(2)(c)
Zwei bemerkenswerte Punkte

Wo Artikel und Anhang nicht dasselbe sagen

Beide Unterschiede werden erst sichtbar, wenn Artikel 77 Absatz 2 und die Überschriften des Anhangs XIII nebeneinander gelesen werden. Der nach Artikel 77 Absatz 9 bis zum 18. August 2026 vorgesehene, bislang nicht erlassene Durchführungsrechtsakt löst keinen der beiden Punkte.

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Die Datei
/data-points/annex-xiii.csv
Zeilen
71
Spalten
7
Format
CSV, UTF-8, RFC 4180
Lizenz
CC BY 4.0

Spalten: n, annex_point, access_level, legal_basis, lmt_status, name, note. Herkunft und Lizenz stehen als Kommentarzeilen in der Datei und bleiben damit erhalten, wenn die Datei diese Seite verlässt.

Empfohlene Zitierweise

Europäische Kommission, GD GROW (2026), aufbereitet von Stele Passport. „Datenpunkte des EU-Batteriepasses nach Anhang XIII mit LV-Anwendbarkeit“. Abgeleitet aus dem Leitfaden der Kommission, Version 2.0 vom 15 August 2026. Stele Passport [Datensatz]. https://stele-passport.eu/data-points. Abgerufen am [Datum].

Das Zitat verweist auf diese Seite und nicht direkt auf die Datei, weil ein Quellenaufruf keinen Download auslösen sollte. Das Abrufdatum ist aus gutem Grund erforderlich: Diese Tabelle wird gepflegt, sodass der Link später möglicherweise nicht mehr genau die gelesene Fassung zeigt. Die Versionsangabe fixiert den Stand – Version 1.0 of 28 July 2026 des Leitfadens wird andernorts noch zitiert, ist aber nicht diese Fassung.

Warum Sie andernorts eine andere Anzahl finden

Veröffentlichte Angaben zum Umfang des Batteriepasses reichen von rund fünfzig bis ungefähr hundert Datenpunkten; die meisten davon lassen sich sachlich begründen. Drei Entscheidungen verändern die Zahl: ob Unterfelder einzeln oder gemeinsam mit ihrem Hauptfeld gezählt werden; ob Elektrofahrzeug-, Industrie- oder LV-Batterien gemeint sind, deren Pflichten sich tatsächlich in beide Richtungen unterscheiden; und welche Version des Kommissionsleitfadens zugrunde liegt. 71 ist die Anzahl, die Version 2.0 nummeriert. Diese Tabelle übernimmt die Nummerierung, damit sich ein Zitat prüfen lässt, statt geglaubt werden zu müssen.

Wie Sie mit der Liste weiterarbeiten

59 Datenpunkte, ein Stichtag und die Vorlaufzeit dazwischen

Diese Daten zusammenzutragen ist ein Projekt – und es läuft auf einen unverrückbaren Termin zu. Die Fristenseite erläutert die Rechtsgrundlage Artikel für Artikel; die Kosten für die Führung der Angaben sind veröffentlicht und werden nicht erst auf Anfrage genannt.

Nummern und Bezeichnungen der Datenpunkte sowie die Spalte zur Anwendbarkeit stammen aus dem Leitfaden der Europäischen Kommission Digital Batteries Passport, data points by category, Version 2.0 vom 15 August 2026, European Commission, DG GROW, © European Union, 2026, weiterverwendet unter CC BY 4.0 (Seite der Kommission). Änderungen: Die Zeilen wurden nach den Nummern des Anhangs XIII neu gruppiert, die Spalten für Elektrofahrzeug- und Industriebatterien wurden weggelassen und die Zugriffsebene ergänzt. Diese Fassung ersetzt Version 1.0 of 28 July 2026, die andernorts noch zitiert wird. Das Dokument erklärt selbst, dass es nicht den offiziellen Standpunkt der Kommission wiedergibt, nicht rechtsverbindlich ist und die Europäische Kommission für Folgen aus der Weiterverwendung dieser Veröffentlichung nicht haftet; Gewährleistungen werden entsprechend dem eigenen Lizenzhinweis ausgeschlossen. Die Weiterverwendung bedeutet nicht, dass die Kommission diese Seite billigt. Rechtsverweise beziehen sich auf die Verordnung (EU) 2023/1542, konsolidierte Fassung vom 31. Juli 2025, CELEX 02023R1542 – dieselbe Fassung, die der Leitfaden zitiert. Die Zugriffsebenen folgen Artikel 77 Absatz 2. Zuletzt geprüft am 18. August 2026. Diese Seite dient als Orientierung zum Rechtstext und ist keine Rechtsberatung.